Vorsorgeleistungen

In der Betriebsmedizin gibt es je nach Gefährdung am Arbeitsplatz unterschiedliche arbeitsmedizinische Vorsorgen.
Die Gefährdungen werden in einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Man unterscheidet dabei u.a. physikalische, chemische und biologische Gefährdungen.
Der Arbeitgeber kommt mittels der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch den Betriebsarzt der Fürsorgepflicht für seine angestellten Mitarbeitenden nach und kann dieses bei Anfrage durch eine Vorsorgebescheinigung nachweisen.

Arbeitsmedizinische Vorsorgen finden z.B. statt bei
• Tätigkeiten mit Infektionsgefahr (analog G 42)
• Arbeiten im Lärmbereich (analog G 20)
• Feuchtarbeiten (analog G 24)
• Bildschirmtätigkeit (analog G 37)
• Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (analog G 40)

Hinweis: Die alten Nummerierungen nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen sollen laut der aktuellen Vorsorgeverordnung nicht mehr benutzt werden, ermöglichen jedoch eine vereinfachte Kommunikation mit den Unternehmen, die sich an diese verkürzte Nomenklatur gewöhnt haben.

Einzelheiten zu den verschiedenen arbeitsmedizinischen Vorsorgen, entnehmen Sie bitte unseren Informationen unter Downloads.