Therapie
Betriebsärzte sind grundsätzlich nicht therapeutisch tätig. Es geht um den Arbeits- und Gesundheitsschutz und die Prävention vor möglichen Gefahren am Arbeitsplatz.
Der Unternehmer wird dabei beraten, wie Gefährdungen am Arbeitsplatz minimiert werden können, vorwiegend durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen.
Lassen sich durch technische oder organisatorische Maßnahmen die Gefahren am Arbeitsplatz nicht vermeiden, müssen arbeitsmedizinische Vorsorgen stattfinden, in denen die Mitarbeitenden zum Arbeitsschutz beraten werden. Dazu gehört auch das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (z.B. Handschuhe, Gehörschutz, Mundschutz).