Eignungsuntersuchungen
Bei bestimmten Tätigkeiten ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, sich von der Eignung seiner Mitarbeitenden zu überzeugen, bevor er den Auftrag für eine Tätigkeit erteilt.
Ist ein Mitarbeiter für eine bestimmte Tätigkeit nicht geeignet, darf er diese Tätigkeit nicht ausführen, weil er dann sich selbst oder andere gefährden kann.
Eignungsuntersuchung finden regelmäßig vor Aufnahme von bestimmten Tätigkeiten statt und ansonsten nur noch anlaßbezogen.
Eignungsuntersuchung finden im Auftrag des Arbeitgebers statt.
z.B.:
- bei Fahr-, Steuer-und Überwachungtätigkeiten
- Bei Tätigkeiten mit erhöhter Absturzgefahr
- Bei Arbeiten im Überdruck/Tauchtauglichkeit
- Bei Arbeiten mit schwerem Atemschutz (Feuerwehr)